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Buchungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„Bienen und Bett“ Ferienwohnung

Vermieter:
Cornelia Tatan, Steinstrasse 15, 19395 Ganzlin / OT Gnevsdorf

1 Anreise / Abreise Sonnabend
ab 16.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 09.30 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.30 Uhr erfolgen.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 90 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 12 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2 Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren, welche mitgebracht werden möchten, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Bitte den Wunsch bei Buchung mit angeben, es ist Art und Größe anzugeben.

3 Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 5 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.

Sollte eine Bezahlung schriftlich und als „Vor Ort mit Check-In“ vereinbart worden sein, so ist dies in Einzelfällen zulässig.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Energie (sofern sie sich im gebrauchsüblichen Umfang bewegen), PKW- Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

4 Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
  • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
  • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreisesvom
  • 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
  • Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.


5 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich und im Sinne der DSGVO behandelt.

7 Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle undUnwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8 Ergänzungen zu Corona-Verordnungen und Konzepten

Auf Grund der aktuellen Situation und den vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben halten auch wir uns an die Richtlinien, die zum Betrieb einer Ferienwohnung vorgegeben sind.
Dies bedeutet für uns als Vermieter:

Basierend auf den Grundlagen:
(1) BundesministeriumfürArbeitundSoziales:SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard,Stand 22.02.2021 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/sars-cov-2- arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
(2) BerufsgenossenschaftNahrungsmittelundGastgewerbe(BGN):Ergänzungder Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2- Arbeitsschutzstandards, Branche: Gastgewerbe, Stand Mai 2021 (https://www.bgn.de/?storage=3&identifier=%2F604535&eID=sixomc_filecontent&hmac=c6106a15cf c724f342b5f4fd8f55f0ce2130f440)
(3) DeutscherTourismusverbande.V.,DeutscherFerienhausverbande.V.:Orientierungshilfezur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten (https://docs.google.com/document/d/13KUy9VWyDxU8gThN0LtoLzlz- 6oyG3Fsk2qPQjDGgYI)

Wir halten wir uns an die „Schutzstandards-Ferienunterkuenfte-MV.pdf“ (aktualisiert, Stand 19. Mai 2021) (https://tourismus.mv/fileadmin/Media/TMV_aktuell/Schutzstandards-Ferienunterkuenfte-MV.pdf), welche uns und Ihnen die einzuhaltenden Maßnahmen angeben. Diese können Sie auch jederzeit bei uns einsehen, bzw. diese liegen aus.

9 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Ganzlin, Juni 2021