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Verhalten zu CORONA-Verordnungen und Konzepten

Auf Grund der aktuellen Situation und den vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben halten auch wir uns an die Richtlinien, die zum Betrieb einer Ferienwohnung vorgegeben sind.
Dies bedeutet für uns als Vermieter:

Basierend auf den Grundlagen:

  1. BundesministeriumfürArbeitundSoziales:SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard,Stand 22.02.2021 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/sars-cov-2- arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
  2. BerufsgenossenschaftNahrungsmittelundGastgewerbe(BGN):Ergänzungder Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2- Arbeitsschutzstandards, Branche: Gastgewerbe, Stand Mai 2021 (https://www.bgn.de/?storage=3&identifier=%2F604535&eID=sixomc_filecontent&hmac=c6106a15cf c724f342b5f4fd8f55f0ce2130f440)
  3. DeutscherTourismusverbande.V.,DeutscherFerienhausverbande.V.:Orientierungshilfezur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten (https://docs.google.com/document/d/13KUy9VWyDxU8gThN0LtoLzlz- 6oyG3Fsk2qPQjDGgYI)

Wir halten wir uns an die „Schutzstandards-Ferienunterkuenfte-MV.pdf“ (aktualisiert, Stand 19. Mai 2021) (https://tourismus.mv/fileadmin/Media/TMV_aktuell/Schutzstandards-Ferienunterkuenfte-MV.pdf), welche uns und Ihnen die einzuhaltenden Maßnahmen angeben. Diese können Sie auch jederzeit bei uns einsehen, bzw. diese liegen aus.

Bei weiteren, detaillierteren Fragen zu unserem „Bienen & Bett“-Hygienekonzept kontaktieren Sie uns bitte per mail.